Definition:
Fahrrad mit Hilfsmotor, einsitzig, einspurig. Hubraum kleiner als 50 cm³ und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 25 km/h.
Hier wird kein Führerschein erteilt. Es erfolgt lediglich nach bestandener, theoretischer Prüfung die Ausstellung einer Prüfbescheinigung.
Persönliche Voraussetzungen: