Definition:
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gsamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen)
Persönliche Voraussetzungen:
- Führerscheinantrag gestellt
- Besitz bzw. bestandene Prüfung Klasse B
- Mindestalter 18 Jahre
- Praktischer Unterricht
Übungsstunden je nach Fahrkönnen
Sonderfahrten:
- 3 mal Überland
- 1 mal Autobahn
- 1 mal bei Dämmerung und Dunkelheit