Aufbauseminar für Punkteauffällige mit Eintragungen im Verkehrszentralregister. Die Teilnahme wird erst ab 14 Punkten von der Verwaltungsbehörde angeordnet. Man kann aber auch vor Erreichen der 14 Punkte freiwillig teilnehmen und somit den Abbau von Punkten ermöglichen.
Der Abbau nach Besuch eines Seminars stellt sich wie folgt dar:
Dieses Seminar darf alle fünf Jahre nur einmal besucht werden. Es beinhaltet vier Sitzungen zu je 135 Minuten sowie zwischen der ersten und zweiten Sitzung eine Fahrt von mindestens 30 Minuten in Gruppen mit drei Teilnehmern.