Definition:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Nach Erteilung jedoch zwei Jahre beschränkt auf maximal 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (6,25 kg/kW).
Persönliche Voraussetzungen:
- Führerscheinantrag gestellt
- Mindestalter 18 Jahre
- Theoretischer Unterricht
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Führerscheinvorbesitz 6 Doppelstunden)
4 Doppelstunden Zusatzstoff
- Praktischer Unterricht
Übungsstunden je nach Fahrkönnen
Sonderfahrten:
- 5 mal Überland
- 4 mal Autobahn
- 3 mal bei Dämmerung und Dunkelheit
Bei Vorbesitz Klasse A1:
- 3 mal Überland
- 2 mal Autobahn
- 1 mal bei Dämmerung und Dunkelheit