Definition:
Krafträder Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Bis zum 18. Lebensjahr jedoch beschränkt auf eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Persönliche Voraussetzungen:
- Führerscheinantrag gestellt
- Mindestalter 16 Jahre
- Theoretischer Unterricht
12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff
- Praktischer Unterricht
Übungsstunden je nach Fahrkönnen
Sonderfahrten:
- 5 mal Überland
- 4 mal Autobahn
- 3 mal bei Dämmerung und Dunkelheit